Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mittlerweile haben wir Informationen vom Kultusministerium (siehe unten!) erhalten bezüglich der Notbetreuung während des ab 11.1.2021 beginnenden Distanzunterrichts.
Für die Anmeldung Ihres Kindes zur Notbetreuung schreiben Sie bitte bis spätestens Samstag, den 9. Januar 2021, 12:00 Uhr eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und nennen neben dem Betreuungsgrund den Namen, die Klasse und die entsprechenden notwendigen Betreuungstage für Ihr Kind.
Bitte überprüfen Sie auch, ob für ihr Kind eine Betreuung in einer "Kontaktfamilie" möglich wäre oder ob Sie sich mit einer "Kontaktfamilie" abwechselnd um die Betreuung ihrer Kinder kümmern könnten.
Während der Notbetreuung nimmt ihr Kind am Distanzunterricht der Klasse teil. Es müssen alle hierfür notwendigen Schulsachen mitgebracht werden. Sollte ihrem Kind ein mobiles digitales Endgerät zur Verfügung stehen, kann es dieses zur Schule mitbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Raimund Betz, Rektor
Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums zur Organisation der Notbetreuung:
Informationen zur Notbetreuung ab dem 11. Januar 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Staatsregierung hat entschieden, dass von Montag, 11. Januar, bis Freitag, 29. Januar 2021, kein Präsenzunterricht stattfindet. In dieser Zeit findet der Unterricht in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen ausnahmslos in Distanzform statt. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Senkung der Zahl der Corona-Neuinfektionen zu leisten.
Die Schulen bieten – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – vom 11. bis 29. Januar 2021 eine Notbetreuung an
für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
Sie keinen Urlaub nehmen können bzw. Ihr Arbeitgeber Sie nicht freistellt und Sie daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
Sie alleinerziehend, selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. des Achten Sozialgesetzbuches haben oder das Jugendamt die Teilnahme an der Betreuung angeordnet hat.
Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
Bitte bedenken Sie weiterhin: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
mit freundlichen Grüßen